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EBA Simplification Package: Vereinfachung ist ein Umbauprojekt
Die größte Überarbeitung der Melde-ITS seit ihrer Einführung streicht rund die Hälfte aller Datenpunkte – und baut an anderer Stelle eine schadensfallbezogene OpRisk-Meldung mit Zehn-Jahres-Historie auf. Erstanwendung: 30. September 2027.
Das EBA Simplification Package (Konsultation EBA/CP/2026/07 und 2026/08 vom 10. April 2026) ist die umfassendste Überarbeitung der technischen Durchführungsstandards für das aufsichtliche Meldewesen seit deren Einführung. Es verbindet die Umsetzung neuer CRR-III-Anforderungen mit Vereinfachungsmaßnahmen über neun Module und zielt auf eine Nettoreduktion von rund 50 Prozent der Datenpunkte. Die überarbeiteten ITS sollen Ende 2026 finalisiert werden. Die Erstanwendung ist nicht einheitlich: Der Großteil greift zum Meldestichtag 30. September 2027, das ESG-Modul und die granulare OpRisk-Meldung erst zum 31. Dezember 2027 – und die FINREP-Anpassung an IFRS 18 läuft aus dem Takt, weil IFRS 18 schon ab dem 1. Januar 2027 im Abschluss anzuwenden ist. Der Name führt zudem in die Irre: Einzelne Module – allen voran die operationellen Risikoverluste – erhöhen die Informationstiefe erheblich.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: EBA: Efficient reporting (PDF) · Stellungnahme der Deutschen Kreditwirtschaft
Der Zeitplan
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10.04.2026
Konsultationspaket veröffentlicht
Die EBA startet mit EBA/CP/2026/07 und 2026/08 die umfassendste Überarbeitung der Melde-ITS seit deren Einführung – neue CRR-III-Anforderungen und Vereinfachungsmaßnahmen in einem Paket, verteilt auf neun Module.
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10.05. / 10.07.2026
Ende der Konsultationsfristen
Für den FINREP-Teil endet die Frist am 10. Mai, für das übrige Paket am 10. Juli 2026. Die Deutsche Kreditwirtschaft kritisiert in ihrer Stellungnahme, dass der Aufwand mancher Module einer echten Vereinfachung entgegensteht.
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Ende 2026
Finalisierung der ITS
Die EBA will die überarbeiteten technischen Durchführungsstandards fertigstellen und der EU-Kommission zur Annahme vorlegen. Erst damit steht der verbindliche Text, gegen den Institute ihr Mapping ziehen können.
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01.01.2027
IFRS 18 im Abschluss – FINREP hinkt nach
IFRS 18 ist ab Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen, verbindlich (EU-Übernahme per VO (EU) 2026/338 vom 13.02.2026). Die angepassten FINREP-ITS werden aber erst später bindend. Die EBA hat dazu eine Opinion veröffentlicht, die den Aufsichtsbehörden empfiehlt, die IFRS-18-konformen FINREP-Templates schon im Übergang freiwillig zuzulassen.
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30.09.2027
Erstanwendung für den Großteil der Module
Vorgesehener erster Meldestichtag unter dem überarbeiteten Rahmenwerk für die Mehrzahl der Module. Rechnet man Implementierung, Test und Parallelbetrieb zurück, beginnt die Umsetzungsarbeit faktisch mit dem finalen ITS-Text Anfang 2027.
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31.12.2027
ESG-Modul und granularer OpRisk-Stichtag
Das ESG-Meldewesen greift erst zu diesem Stichtag. Zeitgleich wird der neue schadensfallbezogene Bogen C 17.01 erstmals fällig – in der Übergangsphase 2026/2027 laufen die alten Bögen C 17.01 und C 17.02 weiter, aber nur mit Level-1-Daten – inklusive rückwirkender Nacherfassung ab Einführung der Taxonomie und der einmaligen Zehn-Jahres-Historie auf C 17.02.
Die neun Module im Überblick
Liquidität & Asset Encumbrance
Überarbeitung der Liquiditätsmeldungen samt Belastung von Vermögenswerten.
Operationelle Risikoverluste
Umstellung von aggregierter auf schadensfallbezogene Meldung – der aufwendigste Teil des Pakets.
EU-weite Stresstestdaten
Integration der Stresstest-Erhebung in das reguläre Meldewesen statt als separates Verfahren.
FINREP inklusive IFRS 18
Umbau der GuV (F 02.00) auf die neuen Kategorien, neue Spalten in F 16 und F 45, Anpassung von F 20.03 – dazu Streichungen (F 06.01, F 11.3, F 21, F 43.00) und reduzierte Frequenzen. Eigener, früherer Zeitpfad.
Marktrisiko & FRTB
Meldeseitige Abbildung des Marktrisiko-Rahmenwerks mit Fokus auf Proportionalität, insbesondere für Institute mit kleinem Handelsbuch.
COREP Eigenmittel
Nachzug der CRR-III-Anforderungen in den Eigenmittel-Templates.
ESG-Reporting
Erstmals ein eigenes Modul mit einheitlichen Templates für Klima-, Transitions- und physische Risiken, abgestuft in drei Meldesets – Erstanwendung erst zum 31.12.2027. Details im Artikel zum neuen ESG-Meldewesen.
SNCI-Angleichung an Säule 3
Abstimmung der Meldepflichten kleiner und nicht komplexer Institute mit der Offenlegung über den Pillar 3 Data Hub.
Sonstige Änderungen
IRRBB, Großkredite und Leverage Ratio.
Wer wie stark entlastet wird
| Institutsgruppe | Reduktion | Hinweis |
|---|---|---|
| Große Institute | ca. 37 % | bezogen auf offengelegte Datenpunkte |
| Mittelgroße Institute | ca. 17 % | bezogen auf offengelegte Datenpunkte |
| Kleine und nicht komplexe Institute | ca. 18 % | zusätzlich Entlastung durch reduzierte Meldefrequenzen |
| EU-Meldewesen insgesamt | ca. 50 % | angestrebte Nettoreduktion der Datenpunkte |
Diese Zahlen beschreiben den Zielzustand, nicht den Weg dorthin. Weniger Datenpunkte bedeuten nicht weniger Projektaufwand – jede Streichung, jede Umstrukturierung und jede neue Proportionalitätsschwelle muss im Datenhaushalt und in der Meldewesensoftware nachgezogen, getestet und abgenommen werden. Der Entlastungseffekt tritt im laufenden Betrieb ein, der Aufwand davor.
Der Gegenpol: OpRisk wird zur Granulardatenmeldung
Wer das Paket nur über die Reduktionsquote liest, übersieht das aufwendigste Modul. Bei den operationellen Risikoverlusten ersetzt ein neuer Meldebogen C 17.01 die bisherigen Bögen C 17.01 und C 17.02 – und stellt dabei von aggregierter auf schadensfallbezogene Berichterstattung um.
Bisher
- •Aggregierte Meldung über zwei Bögen
- •Nur 7 Level-1-Ereignistypen, keine Untergliederung
- •Keine Einzelfallbetrachtung in der Meldung
Künftig
- Jeder Schadenfall oberhalb der Schwelle als eigene Zeile
- 7 Level-1-Ereignistypen bleiben, untergliedert in 26 Level-2-Kategorien
- 15 zusätzliche Attribute, u. a. zu Cyberrisiken, ESG und DORA
- Halbjährliche Meldung
- Einmalige Zehn-Jahres-Historie auf separatem Template C 17.02
Datenseitig ist das ein eigenständiges Projekt. Eine Schadensfalldatenbank, die bisher für die interne Steuerung und die aggregierte Meldung reichte, muss künftig meldefähig auf Einzelfallebene sein: eindeutige Identifikatoren je Schadenfall, Zuordnung zu 26 Kategorien, 15 zusätzliche Attribute, und das rückwirkend. Die Zehn-Jahres-Historie und die Nacherfassung ab Einführung der Taxonomie lassen sich nicht kurz vor dem Stichtag erzeugen – wer Altfälle nicht in der nötigen Tiefe dokumentiert hat, steht vor einem Rekonstruktionsproblem.
Die Deutsche Kreditwirtschaft hat in ihrer Stellungnahme genau hier angesetzt: Die strukturelle Vereinfachung des Meldeformats gehe mit steigender Informationstiefe einher und stelle keine echte Vereinfachung dar.
Was das für Ihre Datenstrecken heißt
Mapping gegen einen bewegten Zielstand
Bis Ende 2026 liegt kein finaler ITS-Text vor. Gap-Analysen auf Basis der Konsultationsfassung sind sinnvoll, müssen aber als vorläufig gekennzeichnet und nach der Finalisierung nachgezogen werden – die 9. MaRisk-Novelle hat gerade erst gezeigt, wie weit Entwurf und Endfassung auseinanderliegen können.
Stresstest und Benchmarking werden Regelbetrieb
Wer diese Lieferungen bisher als Sonderprojekt mit eigenem Kalender und eigenen Extrakten organisiert hat, muss sie in die laufende Meldeproduktion überführen – mit denselben Anforderungen an Fristentreue, Datenqualität und Automatisierung wie COREP und FINREP.
OpRisk-Historie jetzt sichern
Die Zehn-Jahres-Historie ist der einzige Teil des Pakets, bei dem Warten echte Kosten verursacht. Je länger die Erfassung in der neuen Granularität aufgeschoben wird, desto teurer wird die Rekonstruktion von Altfällen.
Mit den Nachbarprojekten takten
FINREP bekommt IFRS 18, das Marktrisikomodul folgt dem FRTB-Start zum 01.01.2027, COREP zieht CRR III nach, und Modul 8 bindet kleine Institute an den Pillar 3 Data Hub. Diese Vorhaben getrennt zu planen, erzeugt vermeidbare Mehrarbeit an denselben Datenstrecken.
Unsere Einordnung
„Simplification" beschreibt das Ziel, nicht den Weg. Für den laufenden Betrieb ist die Richtung richtig und überfällig – weniger Datenpunkte, mehr Proportionalität, keine parallelen Sondererhebungen mehr. Für die Jahre 2027 und 2028 ist es trotzdem eines der größten Umbauprojekte im Meldewesen, weil neun Module gleichzeitig angefasst werden und mit OpRisk ein Modul dabei ist, das in die Gegenrichtung läuft. Der Trend ist derselbe wie bei IReF und AnaCredit: Aggregierte Meldungen weichen granularen Einzeldatensätzen. Wer seinen Datenhaushalt darauf ausrichtet statt auf einzelne Templates, arbeitet jedes dieser Vorhaben günstiger ab. Wie wir dabei unterstützen, zeigt unsere Meldewesen-Beratung.
Häufige Fragen zum EBA Simplification Package
Was ist das EBA Simplification Package?
Es ist die umfassendste Überarbeitung der technischen Durchführungsstandards (ITS) für das aufsichtliche Meldewesen seit deren Einführung. Die EBA hat das Konsultationspaket am 10. April 2026 veröffentlicht (EBA/CP/2026/07 und 2026/08). Es verbindet zwei Dinge in einem Zug: die Umsetzung neuer CRR-III-Anforderungen und ein Bündel von Vereinfachungsmaßnahmen. Betroffen sind neun Module – Liquidität und Asset Encumbrance, operationelle Risikoverluste, EU-weite Stresstestdaten, FINREP einschließlich IFRS 18, Marktrisiko und FRTB, COREP Eigenmittel, ESG-Reporting, die Angleichung kleiner Institute an Säule 3 sowie weitere Themen wie IRRBB, Großkredite und Leverage Ratio.
Wie viel Entlastung bringt das Paket wirklich?
Die EBA peilt netto rund 50 Prozent weniger Datenpunkte im harmonisierten EU-Meldewesen an. Die Entlastung verteilt sich aber sehr ungleich. Bei den offengelegten Datenpunkten profitieren große Institute mit rund 37 Prozent am stärksten, mittelgroße mit rund 17 Prozent. Kleine und nicht komplexe Institute (SNCIs) kommen durch die zusätzlichen Proportionalitätsmaßnahmen auf rund 18 Prozent weniger Datenpunkte, zuzüglich Entlastung durch reduzierte Meldefrequenzen. Wichtig ist die Blickrichtung: Die Zahlen beziehen sich auf Datenpunkte, nicht auf Umsetzungsaufwand. Jede Streichung und jede Umstrukturierung muss erst einmal in den Datenstrecken nachgezogen werden.
Ab wann gelten die neuen Meldevorschriften?
Die öffentliche Konsultation lief bis zum 10. Juli 2026, für den FINREP-Teil wegen des früheren Zeitplans bereits bis zum 10. Mai 2026. Die EBA will die überarbeiteten ITS bis Ende 2026 finalisieren und der EU-Kommission zur Annahme vorlegen. Die Erstanwendung ist gestaffelt: Der Großteil der Module greift zum Meldestichtag 30. September 2027, das ESG-Modul und die granulare OpRisk-Meldung erst zum 31. Dezember 2027. Einen Sonderfall bildet FINREP: IFRS 18 ist bereits für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027 anzuwenden, während die angepassten FINREP-ITS später bindend werden – die EBA empfiehlt deshalb, die IFRS-18-konformen Templates im Übergang freiwillig zuzulassen.
Was ändert sich bei der Meldung operationeller Risiken?
Hier liegt der größte Einzelaufwand des Pakets – und er läuft der Überschrift zuwider. Die bisherigen Bögen C 17.01 und C 17.02 werden durch einen neuen Meldebogen C 17.01 ersetzt, der von aggregierter auf schadensfallbezogene Berichterstattung umstellt: Jeder Schadenfall oberhalb der regulatorischen Schwelle wird als eigene Zeile gemeldet. Die 7 Level-1-Ereignistypen bleiben erhalten, werden aber um 26 Level-2-Kategorien und 15 zusätzliche Attribute unter anderem zu Cyberrisiken, ESG und DORA-Anforderungen untergliedert. Gemeldet wird halbjährlich. Hinzu kommt eine einmalige Historienmeldung über zehn Jahre auf einem separaten Template C 17.02. Erster Meldestichtag für den granularen Bogen ist der 31. Dezember 2027, mit rückwirkender Nacherfassung ab Einführung der Taxonomie.
Was passiert mit Stresstest und Benchmarking?
Beide sollen in das reguläre Meldewesen integriert werden, statt wie bisher als separate Erhebungen zu laufen. Das ist für Institute, die diese Lieferungen bisher als Sonderprojekte mit eigenem Kalender organisiert haben, eine spürbare strukturelle Änderung: Aus Ad-hoc-Erhebungen werden Bestandteile der laufenden Meldeproduktion, mit den entsprechenden Anforderungen an Datenqualität, Fristentreue und Automatisierung.
Wissen Sie, welche Ihrer Meldestrecken das Paket trifft?
Wir ziehen die Gap-Analyse über alle neun Module gegen Ihren Datenhaushalt, priorisieren nach Aufwand statt nach Modulnummer – und fangen dort an, wo Warten teuer wird: bei der granularen OpRisk-Historie.
