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Wissen · Meldewesen

FRTB in der EU: Verschoben auf 2027 – aber nicht aufgehoben

Zweimal verschoben, im Juni 2026 bestätigt: Die FRTB-Eigenmittelanforderungen kommen zum 1. Januar 2027 – mit kapitalneutralen Übergangsregeln. Was bis dahin gilt und welche Datenstrecken jetzt schon laufen müssen.

Die FRTB-Eigenmittelanforderungen (Fundamental Review of the Trading Book, Marktrisiko-Rahmenwerk aus CRR III) gelten in der EU ab dem 1. Januar 2027 – nach zwei Verschiebungen per delegierter Verordnung (EU) 2024/2795 und (EU) 2025/1496. Am 4. Juni 2026 hat die EU-Kommission diesen Termin bestätigt und zugleich befristete Anpassungen (2027–2030) beschlossen, darunter einen Multiplikator für Kapitalneutralität. Bis dahin gelten die bisherigen CRR-II-Marktrisikoregeln samt COREP-Templates fort; der FRTB-Standardansatz wird aber bereits heute für den Output Floor benötigt.

Stand: Juni 2026 · Quelle: EU-Kommission, 08.06.2026

Die Verschiebungshistorie im Überblick

  1. 19.06.2024

    CRR III im Amtsblatt

    Die Verordnung (EU) 2024/1623 sieht die FRTB-Eigenmittelanforderungen ursprünglich ab dem 1. Januar 2025 vor – zusammen mit dem übrigen Basel-IV-Paket.

  2. 24.07.2024

    Erste Verschiebung auf 1.1.2026

    Delegierte Verordnung (EU) 2024/2795: Die Kommission nutzt die Ermächtigung aus Art. 461a CRR und verschiebt die FRTB-Anwendung um ein Jahr.

  3. 12.06.2025

    Zweite Verschiebung auf 1.1.2027

    Delegierte Verordnung (EU) 2025/1496: erneute Verschiebung um ein Jahr – ausdrücklich zur Wahrung gleicher Wettbewerbsbedingungen, da insbesondere die USA und das Vereinigte Königreich ihre Basel-Umsetzung weiter verzögern.

  4. 04.06.2026

    Bestätigung 2027 + gezielte Anpassungen

    Dritter delegierter Rechtsakt: keine weitere Verschiebung mehr (Ermächtigung ausgeschöpft), stattdessen befristete Anpassungen von Januar 2027 bis Januar 2030 – Multiplikator für Kapitalneutralität, Erleichterungen bei P&L-Attribution- und Risk-Factor-Eligibility-Test, flexiblere CIU-Behandlung. Der Rechtsakt liegt Parlament und Rat zur Prüfung vor.

Was bis 2027 gilt – und was nicht

Gilt weiter (bis 31.12.2026)

  • Marktrisiko-Eigenmittelberechnung nach CRR in der Fassung vom 08.07.2024 (CRR-II-Standardansatz bzw. bisherige interne Modelle)
  • Die bisherigen COREP-Marktrisiko-Templates (Templates 18–24 der DVO (EU) 2021/451, fortgeltend als Ausnahme im Rahmen der neuen Melde-ITS (EU) 2024/3117)
  • EBA-No-Action-Letter (08/2024) zur neuen Handelsbuch-Abgrenzung: Durchsetzung nicht priorisiert

Läuft trotzdem schon

  • Der FRTB-Standardansatz (ASA) für den Output Floor unter CRR III – die sensitivitätsbasierte Datenstrecke wird bereits heute gebraucht
  • Vorbereitung der Desk-Strukturen, P&L-Zeitreihen und Marktdaten für den Start 2027
  • Übrige CRR-III-Anforderungen (Kreditrisiko, OpRisk, Output Floor) – anwendbar seit 01.01.2025, siehe CRR III aus Datensicht

Die drei FRTB-Ansätze aus Datensicht

Vereinfachter Standardansatz (SSA)

Fortführung des bisherigen Standardansatzes mit aufsichtlichen Skalierungsfaktoren – nur für Institute, deren bilanzielles und außerbilanzielles marktrisikobehaftetes Geschäft sowohl 10 % der Gesamtaktiva als auch 500 Mio. Euro nicht überschreitet (Art. 325a CRR, monatliche Prüfung). Datenseitig die geringste Umstellung.

Alternativer Standardansatz (ASA)

Sensitivitätsbasierte Methode: Delta-, Vega- und Curvature-Sensitivitäten je Risikoklasse, ergänzt um Default Risk Charge und Residual Risk Add-on. Datenseitig der Knackpunkt für die Breite der Institute – Sensitivitäten müssen konsistent, granular und revisionssicher aus den Front-Office-Systemen kommen. Wegen des Output Floors ist diese Strecke schon heute produktiv zu betreiben.

Alternativer interner Modelle-Ansatz (AIMA)

Expected Shortfall statt Value-at-Risk, Genehmigung je Trading Desk, dazu Risk Factor Eligibility Test (nicht modellierbare Risikofaktoren erhalten einen Stress-Aufschlag), P&L-Attribution-Test und Backtesting. Datenseitig am anspruchsvollsten: tägliche P&L-Zeitreihen je Desk, Beobachtbarkeitsnachweise für Risikofaktoren („real price observations") und konsistente Marktdaten über Stressperioden. Die Anpassungen vom Juni 2026 entschärfen PLAT und RFET übergangsweise.

Unsere Einordnung

Die Verschiebungen haben Zeit gekauft, aber das Ziel nicht verändert – und mit der Bestätigung vom Juni 2026 ist die Hängepartie beendet. Wer die ASA-Datenstrecke wegen des Output Floors ohnehin betreibt, sollte die verbleibenden Monate nutzen, um Desk-Strukturen, Sensitivitäten-Lieferungen und Meldeprozesse für den Echtbetrieb 2027 zu härten – inklusive der neuen COREP-Templates. Wie wir dabei unterstützen, zeigt unsere Meldewesen-Beratung.

Häufige Fragen zur FRTB-Verschiebung

Wird FRTB noch einmal verschoben?

Nach aktuellem Stand nicht. Am 4. Juni 2026 hat die EU-Kommission einen dritten delegierten Rechtsakt angenommen, der den Starttermin 1. Januar 2027 ausdrücklich bestätigt – statt einer weiteren Verschiebung gibt es gezielte, befristete Anpassungen (Januar 2027 bis Januar 2030). Die Ermächtigung zur Verschiebung (maximal zwei Jahre, Art. 461a CRR) ist damit ausgeschöpft. Restunsicherheit: Der Rechtsakt durchläuft noch die übliche Prüffrist von Parlament und Rat.

Was gilt bis zum 1. Januar 2027 für das Marktrisiko?

Banken wenden weiterhin die Marktrisiko-Regeln der CRR in der Fassung vom 8. Juli 2024 an – also die Vor-FRTB-Welt aus CRR II (Standardansatz bzw. interne Modelle nach den bisherigen Artikeln). Das gilt ausdrücklich auch für die zugehörigen Melde- und Offenlegungspflichten: Die bestehenden COREP-Marktrisiko-Templates gelten bis zum FRTB-Start fort.

Müssen wir FRTB-Daten trotzdem schon rechnen?

Ja, in einem wichtigen Punkt: Der alternative Standardansatz (ASA) wird unter CRR III bereits für die Berechnung des Output Floor verwendet. Wer den Floor korrekt rechnen will, braucht die sensitivitätsbasierten FRTB-Datenstrecken also schon heute – unabhängig davon, dass die Eigenmittelanforderung selbst noch nach alter Welt ermittelt wird.

Was beinhalten die Anpassungen vom Juni 2026?

Kern ist ein Multiplikator, der die FRTB-Kapitalanforderungen für negativ betroffene Banken übergangsweise auf das bisherige Niveau herunterskaliert (Kapitalneutralität). Dazu kommen temporäre Erleichterungen beim P&L-Attribution-Test und beim Risk Factor Eligibility Test für interne Modelle, eine flexiblere Behandlung von Fondspositionen (CIUs) und ein Phase-in einzelner Standardansatz-Elemente. Banken, die den Multiplikator nutzen, wenden zudem bis 2029 die alte Handelsbuch-Abgrenzung an.

Ist Ihre Marktrisiko-Datenstrecke bereit für 2027?

Wir prüfen Sensitivitäten-Lieferungen, Desk-Datenhaushalt und COREP-Anbindung gegen die FRTB-Anforderungen – und bauen die Strecken, die zum Stichtag tragen müssen.

Gerald Gnaegy - Geschäftsführer Regnova GmbH
Ihr Ansprechpartner

Gerald Gnaegy