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Wissen · Meldewesen

Einstellung der Millionenkreditmeldung: Was Banken bis Ende 2026 regeln sollten

Nach Jahrzehnten endet die Millionenkreditmeldung nach § 14 KWG. Was nach Bürokratieabbau klingt, hat operative Konsequenzen – von der Meldestrecke bis zum Kreditprozess.

Die Millionenkreditmeldung nach § 14 KWG – die vierteljährliche Anzeige von Krediten ab 1 Million Euro an die Evidenzzentrale der Deutschen Bundesbank – wird im Zuge des Standortfördergesetzes zum 30.12.2026 eingestellt; die letzten Meldungen sind zum Stichtag 30. September 2026 abzugeben. Hintergrund ist die Redundanz zur granularen Kreditdatenmeldung AnaCredit. Das europäische Großkreditregime nach der CRR und AnaCredit selbst bleiben unverändert bestehen.

Stand: Juni 2026 · Quelle: § 14 KWG (gesetze-im-internet.de)

Worum es geht: das Millionenkreditmeldewesen

Das Millionenkreditmeldewesen gehört zu den ältesten Instrumenten der deutschen Bankenaufsicht – eingeführt mit dem ersten Kreditwesengesetz von 1934. Kreditinstitute und weitere meldepflichtige Unternehmen zeigen der Evidenzzentrale der Bundesbank vierteljährlich an, welche Kreditnehmer ein Kreditvolumen von 1 Million Euro oder mehr erreichen (§ 14 KWG). Die Bundesbank führt diese Anzeigen zusammen und meldet den Instituten zurück, wie hoch die Gesamtverschuldung gemeinsamer Kreditnehmer ist – ein Frühwarnsystem gegen unerkannte Klumpenrisiken.

Mit AnaCredit hat dieses System seit 2018 ein granulares Pendant auf europäischer Ebene erhalten: Kredite an juristische Personen werden dort bereits ab einem Schuldner-Gesamtengagement von 25.000 Euro einzeln gemeldet – deutlich unterhalb der Millionenkreditgrenze und mit erheblich mehr Attributen. Die Doppelmeldung weitgehend derselben Sachverhalte war seit Jahren ein zentraler Kritikpunkt der Branche.

Der Gesetzgeber zieht nun die Konsequenz: Im Rahmen des Standortfördergesetzes wird die Millionenkreditmeldung zum 30. Dezember 2026 eingestellt (Pressenotiz von Bundesbank und BaFin). Die letzten Millionenkreditmeldungen sind zum Meldestichtag 30. September 2026 abzugeben.

Was endet – und was bleibt

Endet zum 30.12.2026

  • Millionenkreditanzeige nach § 14 KWG an die Evidenzzentrale
  • Rückmeldungen der Bundesbank zur Gesamtverschuldung gemeinsamer Kreditnehmer
  • Die zugehörigen Meldestrecken und Prozesse in den Instituten

Bleibt bestehen

  • Großkreditregime nach CRR – Obergrenzen und Meldungen für Risikopositionen ab 10 % des Kernkapitals (Art. 392 CRR, europäisches Recht)
  • AnaCredit – granulare Kreditdatenmeldung, bis zur Ablösung durch IReF
  • Aufbewahrungs- und Nachweispflichten für historische Meldedaten

Die To-do-Liste bis Ende 2026

  • 1. Letzten Meldetermin sauber abschließen: Die letzte Millionenkreditmeldung ist zum Stichtag 30. September 2026 abzugeben; bis zur Einstellung gelten die Meldepflichten unverändert – inklusive möglicher Korrekturlieferungen zu früheren Stichtagen.
  • 2. Rückmeldedaten-Lücke bewerten: Wo fließen die Evidenzzentralen-Rückmeldungen heute in Kreditvergabe, Limitüberwachung oder Risikoklassifizierung ein? Für diese Prozesse braucht es einen Ersatz oder eine bewusste Entscheidung dagegen.
  • 3. Decommissioning planen: Meldestrecke, Schnittstellen und Vorverarbeitungen geordnet stilllegen – mit revisionssicherer Archivierung der historischen Melde- und Rückmeldedaten.
  • 4. Frei werdende Kapazität umlenken: Die Einstellung entlastet Fachbereich und IT – ein guter Zeitpunkt, die Kapazität in die IReF-Vorbereitung zu investieren, wo granulare Kreditdaten weiterhin gebraucht werden.

Wie wir Banken im nationalen und europäischen Meldewesen unterstützen, zeigt unsere Meldewesen-Beratung.

Häufige Fragen zur Einstellung der Millionenkreditmeldung

Warum wird die Millionenkreditmeldung eingestellt?

Die Einstellung ist Teil des Standortfördergesetzes und dient dem Bürokratieabbau: Seit der Einführung von AnaCredit liefern Banken granulare Kreditdaten bereits auf Einzelkreditebene an die Bundesbank – die Millionenkreditmeldung nach § 14 KWG erfasst weitgehend redundante Informationen. Mit der Abschaffung entfällt eine doppelte Meldestrecke.

Betrifft die Einstellung auch die Großkreditmeldungen?

Nein. Das Großkreditregime nach der CRR (Obergrenzen und Meldungen für Risikopositionen ab 10 % des Kernkapitals, Art. 392 CRR) ist europäisches Recht und bleibt vollständig bestehen. Eingestellt wird nur die nationale Millionenkreditmeldung nach § 14 KWG. Auch AnaCredit läuft unverändert weiter – bis zur geplanten Ablösung durch IReF.

Was passiert mit den Rückmeldungen der Evidenzzentrale?

Mit der Millionenkreditmeldung entfallen auch die Rückmeldungen der Bundesbank über die Gesamtverschuldung gemeinsamer Kreditnehmer. Banken, die diese Informationen in Kreditvergabe- oder Überwachungsprozessen nutzen, sollten rechtzeitig prüfen, wie sie die Informationslücke schließen – etwa über externe Auskunfteien oder angepasste interne Verfahren.

Können wir die Millionenkredit-Meldestrecke einfach abschalten?

Nicht sofort. Neben dem letzten Meldetermin sind Aufbewahrungs- und Nachweispflichten zu beachten, und Rückfragen oder Korrekturen zu historischen Meldungen bleiben möglich. Empfehlenswert ist ein geordnetes Decommissioning: Meldestrecke und Schnittstellen stilllegen, Datenbestände revisionssicher archivieren und die frei werdenden Strecken-Komponenten dokumentiert zurückbauen.

Millionenkredit-Decommissioning oder IReF-Vorbereitung?

Wir begleiten beides: den geordneten Rückbau auslaufender Meldestrecken und den Aufbau der granularen Datenhaushalte, die das künftige Meldewesen verlangt.

Gerald Gnaegy - Geschäftsführer Regnova GmbH
Ihr Ansprechpartner

Gerald Gnaegy